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Geschrieben von: Administrator Kanu
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- In der Winterzeit von Abpaddeln bis Anpaddeln ist das Tragen einer Schwimmweste Pflicht
- Auch außerhalb der Winterzeit kann das Tragen einer Schwimmweste sinnvoll sein. Anfänger und Kinder sollen immer eine Schwimmweste tragen. Für die Teilnahme an Vereinsveranstaltungen bzw. am Jugendtraining ist mindestens das Freischwimmer- oder Jugendschwimmabzeichen in Bronze Voraussetzung.
- Werden Vereinsboote genutzt, muss in einer Gruppe von mindestens drei Booten gefahren werden!
- Im Winter findet ein Sicherheitslehrgang in der Schwimmhalle statt, bei dem Wiedereinstiegs-, Selbst- und Fremdrettungstechniken unter fachkundiger Anleitung trainiert werden können.
- Für die Teilnahme an Regatten ist eine ärztliche Sporttauglichkeitsbescheinigung zwingend erforderlich.
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