Herzlich Willkommen

Sie finden uns im Kanuheim, Castöhlenweg 1, 24211 Preetz, direkt an der Schwentine.
Wir betreiben Kanusport in folgenden Disziplinen:
- Rennsport
- Marathonsport
- Wandersport
- Drachenboot
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Abteilungsversammlung
Abteilungsversammlung am 26.02.2021 fällt aus.
Liebe Mitglieder der Kanuabteilung,
durch die aktuellen Maßnahmen müssen wir unsere Abteilungsversammlung absagen. Ein neuer Termin ist derzeit noch nicht gefunden.
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Sperrung des Kanugeländes bis auf Weiteres
Sobald neue Informationen vorliegen wird diese Meldung aktualisiert. (Stand: 28.01.2021)
Sperrung Vereinsgelände / Steg - Gemäß Schreiben vom GV des Preetzer Turn-und Sportverein von 1861 e.V.
Liebe Kanusportler/innen,
wir haben vor einigen Tagen über Euch die Anfrage von aktiven Kanuten erhalten, warum die Nutzung des Steges der Kanuabteilung des Preetzer TSV auf Grund der Bestimmungen Landesverordnung zur Coronabekämpfung untersagt wird.
Wir haben uns der Frage angenommen und beim Kreis Plön um eine Antwort gebeten.
Um wirklich sicher zu gehen, hat der zuständige Sachbearbeiter Herr Göser, vom Amt für Ordnung und Sicherheit des Kreises Plön sich noch einmal beim Innenministerium rückversichert.
Mit sportliche Grüßen
Sven
Anbei hier die entsprechende Antwortmail:
Sehr geehrter Herr Selchow,
nach Rückkopplung mit dem für Sport zuständigen Innenministerium ergänze ich meine Antwort wie folgt: Die Nutzung der vereinseigenen Anlage ist derzeit wegen des Schließungsgebotes für Sportanlagen unzulässig. Dies betrifft nicht nur die (private) Nutzung der Steganlagen.
Die sogenannten FAQ der Landesregierung lauten wie folgt (Stand: 14.01.2021, 11:46 Uhr):
Welche Voraussetzungen gelten für das Sporttreiben?
Freizeit- oder Breitensport ist nur im öffentlichen Raum, also draußen und nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Das Abstandgebot von mindestens 1,5 Metern gilt in diesen Fällen nicht.
Sportanlagen, also sämtliche Sportplätze und Hallen, sind für die Ausübung von Sport zu schließen. Dies gilt auch für Sportanlagen unter freiem Himmel wie Fußball-, Tennis- und Golfplätze. Sport darf dort nicht stattfinden, also auch nicht allein oder zu zweit.
Das Betreten von Sportanlagen zum Zweck der Erhaltung der Anlage, der Eigentumssicherung oder sonstiger notwendiger Arbeiten bleibt unter den allgemeinen Kontaktbeschränkungen möglich. Auch das Abholen und Zurückbringen von Gegenständen oder Sportgeräten (z.B. Ruderboote oder Kajaks) aus den Sportanlagen ist unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen möglich.
Das dort als zulässig betrachtete Abholen und Zurückbringen von Gegenständen oder Sportgeräten ist nach Klärung mit dem Ministerium nicht so zu verstehen, dass Nutzer von Privatbooten die Vereinsanlage praktisch wie im Normalbetrieb, d.h. Boote rausholen, paddeln und nach dem Sport wieder im Bootslager unterbringen, nutzen dürfen.
Die Vereinsanlage darf lediglich unter eigentumsrechtlichen Gesichtspunkten (einmalig) betreten werden, um das Sportgerät dauerhaft, d.h. die Dauer der angeordneten Schließung von Sportanlagen, aus dem Lager zu holen um es ggf. privat lagern und nutzen zu können.
Die mit der Schließung von Sportanlagen beabsichtigte Reduzierung von Kontakten kann nicht davon abhängig gemacht werden, dass Sportgeräte sich im Privateigentum oder Vereinseigentum befinden.
Ausnahmen sind lediglich nach § 11 Abs. 3 Corona-Bekämpfungsverordnung für die dort aufgeführten Athletinnen und Athleten mit entsprechender Genehmigung vorgesehen.
Die derzeitigen Beschränkungen verlangen allen Beteiligten die Zurückstellung von nachvollziehbaren Interessen und Wünschen ab. Dies alles dient dem Ziel, die Infektionslage beherrschbar zu machen und gerade auch die im Bereich des Sports als besonders störend empfundenen Beschränkungen hoffentlich bald wieder zurücknehmen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Göser
Kreis Plön / Amt für Sicherheit und Ordnung
Sobald neue Informationen vorliegen wird diese Meldung aktualisiert. (Stand: 26.01.2021)
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Einstellung des Trainingsbetriebs ab 02.11.2020
Aufgrund stark steigender Infektionszahlen haben Bund und Länder neue Beschränkungen angekündigt. Dies betrifft auch den Sportbetrieb.
Ab dem 02.11.2020 müssen wir deshalb den Trainingsbetrieb bis auf Weiteres einstellen. Die Gesundheit aller Mitmenschen steht an erster Stelle und macht diese harten Maßnahmen unumgänglich.
Sobald neue Informationen vorliegen wird diese Meldung aktualisiert. (Stand: 28.01.2021)
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Bitte beachtet, dass aufgrund der bekannten Umstände alle Termine vorläufig und ohne Gewähr sind!
Anpaddeln | 24.04.2021 | ||
Maitour | 01.05.2021 | ||
61. Preetzer Kanuregatta | 29.05 - 30.05.2021 | ||
Schülerregatta | 25.09.2021 | ||
Abpaddeln | 23.10.2021 | ||
Abteilungs-Weihnachtsessen |
11.12.2021 | ab 18:30 |